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BFH, 02.03.1984 - VI S 22/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 21.09.1983 - II S 5/83
Einspruchsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit der Aussetzung - …
Auszug aus BFH, 02.03.1984 - VI S 22/83
NV: Ein an den BFH gerichteter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nach Art. 3 § 7 VGFGEntlG unzulässig, wenn das FA zwar mit der Zurückweisung des Einspruchs den bei ihm gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, nach Erhebung der Klage aber einem beim FG gestellten Antrag unverzüglich stattgegeben hat und der Antragsteller deshalb davon hat ausgehen müssen, daß das FA nach Einlegung der Revision einem erneuten Antrag voraussichtlich ebenfalls unverzüglich (im Streitfall nach acht Tagen) stattgeben würde (Abgrenzung zum BFH-Beschluß vom 21.9.1983 II S 5/83).4. - BFH, 16.11.1967 - V B 9/67
Aussetzung der Vollziehung - Erledigung in der Hauptsache - Billiges Ermessen - …
Auszug aus BFH, 02.03.1984 - VI S 22/83
NVS: Entspricht das FA dem unmittelbar an den BFH gerichteten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) und ist der Rechtsstreit deshalb in der Hauptsache erledigt, dann entscheidet der BFH gemäß § 138 Abs. 1 FGO nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens (vgl. BFH-Beschluß vom 16.11.1967 V B 9/67).3. - BFH, 02.03.1984 - VI S 23/83
Auszug aus BFH, 02.03.1984 - VI S 22/83
Parallelentscheidung: BFH, 2.3.1984, VI S 23/83, NV.